Getarnte Werbung
Ein Werbeblatt mit einem gelben „Post-it““-Zettel mit der handschriftlichen Aufschrift „“Probier das mal. Das funktioniert wirklich.““ ist als getarnte Werbung wettbewerbswidrig, da der Empfänger aus den Gesamtumständen beim flüchtigen Hinsehen den Schluss zieht, es handele