Tag: 25. Januar 2001

Getarnte Werbung

Ein Werbeblatt mit einem gelben „Post-it““-Zettel mit der handschriftlichen Aufschrift „“Probier das mal. Das funktioniert wirklich.““ ist als getarnte Werbung wettbewerbswidrig, da der Empfänger aus den Gesamtumständen beim flüchtigen Hinsehen den Schluss zieht, es handele

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