Getarnte Werbung

Aktenzeichen:

25 O 531/00, LG Hannover

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Ein Werbeblatt mit einem gelben „Post-it““-Zettel mit der handschriftlichen Aufschrift „“Probier das mal. Das funktioniert wirklich.““ ist als getarnte Werbung wettbewerbswidrig, da der Empfänger aus den Gesamtumständen beim flüchtigen Hinsehen den Schluss zieht, es handele sich um ein privates Schreiben.“