Übersendung eines Infoblattes mit Pflichtangaben auf konkrete Nachfrage ist keine Werbung
Das OLG Nürnberg hat in einer Entscheidung vom 10.12.2002 im Berufungsverfahren die Entscheidung der ersten Instanz des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt und die auf eine konkrete Nachfrage hin vom pharmazeutischen Unternehmer erfolgte Zusendung eines Informationsblattes, welches