BGH zu Wertreklame
Der BGH hat in diesem Urteil festgestellt, dass der Zweck des § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG), der in einer weitgehenden Eindämmung der Wertreklame im Arzneimittelbereich besteht und damit einer abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung