BGH zu Wertreklame

Aktenzeichen:

I ZR 142/00, BGH

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Der BGH hat in diesem Urteil festgestellt, dass der Zweck des § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG), der in einer weitgehenden Eindämmung der Wertreklame im Arzneimittelbereich besteht und damit einer abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung entgegentritt, so zu verstehen ist, dass der Begriff der Werbegabe nicht eng ausgelegt werden dürfe und damit eine Werbegabe nur dann angenommen werden kann, wenn die Vergünstigung unentgeltlich gewährt wird.