Berufungsurteil INTEGRITAS ./. Schmeil
INTEGRITAS hatte sich gegen die Werbung und den Internetauftritt einer „Dentalkosmetik“-Firma gewandt, die u.a. Zahnbleichmittel mit unterschiedlichen Wasserstoffperoxid-Konzentrationen (Carbamid-Peroxid) von 10 % – 35 % („Poweraufhellung“) vertreibt. INTEGRITAS ist der Auffassung, dass die dort angebotenen