Tag: 6. Mai 2003

Berufungsurteil INTEGRITAS ./. Schmeil

INTEGRITAS hatte sich gegen die Werbung und den Internetauftritt einer „Dentalkosmetik“-Firma gewandt, die u.a. Zahnbleichmittel mit unterschiedlichen Wasserstoffperoxid-Konzentrationen (Carbamid-Peroxid) von 10 % – 35 % („Poweraufhellung“) vertreibt. INTEGRITAS ist der Auffassung, dass die dort angebotenen

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