Wiedergabe Gebrauchsinformation im Internet ist zulässig
Das LG München hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Wiedergabe einer Gebrauchsinformation im nicht passwortgeschützten Teil der Homepage eines Pharmaunternehmens zulässig ist und kein Verstoß gegen § 10 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) darstellt.