Das LG München hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Wiedergabe einer Gebrauchsinformation im nicht passwortgeschützten Teil der Homepage eines Pharmaunternehmens zulässig ist und kein Verstoß gegen § 10 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) darstellt.
Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns