Macamehl-Kapseln sind keine Nahrungsergänzungsmittel
Das LG Itzehoe hat nun auch im Hauptsacheverfahren bestätigt, dass Macamehl-Kapseln nicht ohne arzneimittelrechtliche Zulassung in Verkehr gebracht und als „Potenzpille“ beworben werden dürfen. Wie bereits berichtet, hatte die antragsgegnerische Firma Macamehl-Kapseln vertrieben und in