Macamehl-Kapseln sind keine Nahrungsergänzungsmittel

Aktenzeichen:

5 O 169/02, LG Itzehoe

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Das LG Itzehoe hat nun auch im Hauptsacheverfahren bestätigt, dass Macamehl-Kapseln nicht ohne arzneimittelrechtliche Zulassung in Verkehr gebracht und als „Potenzpille“ beworben werden dürfen. Wie bereits berichtet, hatte die antragsgegnerische Firma Macamehl-Kapseln vertrieben und in Print-Anzeigen mit der Überschrift „M., die Liebesknolle aus Peru“, sowie im Internet u.a. die potenzsteigernde Wirkung des Produktes angepriesen.

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