Honigwein als Zusatzstoff?
Der BGH hat festgestellt, dass nach dem Zweck des § 2 Abs. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ein Stoff, der einem Lebensmittel beigefügt wird, nicht als Zusatzstoff anzusehen ist, wenn er nach allgemeiner Verkehrsauffassung zweifelsfrei