Schleichwerbung im TV
Das OLG Karlsruhe hat festgestellt, dass die wörtliche mehrfache Wiederholung der Bezeichnung eines Arzneimittels „U.-Wurzel“ in einer Fernsehserie eine unzulässige Schleichwerbung darstellt. Wie bereits berichtet, hatte sich der Verein gegen eine Sequenz in der ARD-Fernsehserie