Schleichwerbung im TV

Aktenzeichen:

6 U 57/04, OLG Karlsruhe

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Das OLG Karlsruhe hat festgestellt, dass die wörtliche mehrfache Wiederholung der Bezeichnung eines Arzneimittels „U.-Wurzel“ in einer Fernsehserie eine unzulässige Schleichwerbung darstellt. Wie bereits berichtet, hatte sich der Verein gegen eine Sequenz in der ARD-Fernsehserie „In aller Freundschaft“ gewandt, in dem in zwei Szenen auf das Arzneimittel „U.“ hingewiesen worden ist. In der ersten Szene kam es zu einem Wortwechsel zwischen einer Ärztin und einer Patientin, in deren Verlauf auf das Naturheilmittel „U.-Wurzel“ hingewiesen wurde.

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