Zur Arzneimittelwerbung im Internet
Das OLG München hat festgestellt, dass der Werbende im Internet keine Verpflichtung hat, Inhalte, die nicht für eine Publikumswerbung geeignet sind – Gutachten, Zeugnisse, wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichungen – durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem