Durch INTEGRITAS erwirkte einstweilige Verfügung wegen Schleichwerbung aufgehoben
INTEGRITAS hatte bereits im letzten Jahr in der zweiten Instanz eine Verbotsverfügung, in der dem beklagten pharmazeutischen Unternehmen verboten wurde, in der ARD-Fernsehserie „In aller Freundschaft“ Schleichwerbung für das von ihm hergestellte Arzneimittel „U.“ zu