Durch INTEGRITAS erwirkte einstweilige Verfügung wegen Schleichwerbung aufgehoben

Aktenzeichen:

6 U 30/05, OLG Karlsruhe

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

INTEGRITAS hatte bereits im letzten Jahr in der zweiten Instanz eine Verbotsverfügung, in der dem beklagten pharmazeutischen Unternehmen verboten wurde, in der ARD-Fernsehserie „In aller Freundschaft“ Schleichwerbung für das von ihm hergestellte Arzneimittel „U.“ zu machen, erwirkt. Im Nachgang zu dem Urteil ist es aus formellen Gründen noch zu Weiterungen gekommen, die nunmehr zu einem für die Gegenseite erfolgreichen Aufhebungsverfahren geführt haben.