Kennzeichnung „Extra stark bis zu …mg Baldrian pro Dragee“ ist irreführend
Ein pflanzliches Arzneimittel darf nicht mit der Angabe „extra stark bis zu …mg Baldrian pro Dragee“ mit einem roten Störer auf der äußeren Umhüllung gekennzeichnet werden, da hierdurch der irreführende Eindruck erweckt wird, es handele