Kennzeichnung „Extra stark bis zu …mg Baldrian pro Dragee“ ist irreführend

Aktenzeichen:

6 O 86/05, OLG Karlsruhe

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Ein pflanzliches Arzneimittel darf nicht mit der Angabe „extra stark bis zu …mg Baldrian pro Dragee“ mit einem roten Störer auf der äußeren Umhüllung gekennzeichnet werden, da hierdurch der irreführende Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein besonders hoch dosiertes Produkt, in dem zumindest in fast allen Dragees der angegebene hohe Wirkstoffgehalt oder zumindest ein nicht unwesentlich darunter liegender Wirkstoffgehalt enthalten ist.

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