Otto-Versand darf nicht für DocMorris werben
Das LG Hamburg hat dem Otto-Versand untersagt, für DocMorris zu werben. Hintergrund dieses einstweiligen Verfügungsverfahrens war eine Werbeaktion des Otto-Versands mit der Überschrift „Otto empfiehlt DocMorris“ auf der Website sowie eine Werbebroschüre als Einleger in dem Otto-Katalog.