Das LG Hamburg hat dem Otto-Versand untersagt, für DocMorris zu werben. Hintergrund dieses einstweiligen Verfügungsverfahrens war eine Werbeaktion des Otto-Versands mit der Überschrift „Otto empfiehlt DocMorris“ auf der Website sowie eine Werbebroschüre als Einleger in dem Otto-Katalog.
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