Abhol- und Bestellservice über dm-Markt zulässig
Die dm-Drogerien dürfen einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Zusammenarbeit mit einer holländischen Versandhandelsapotheke unterhalten. Das entsprechende Vertriebskonzept verstößt weder gegen Arzneimittel- noch gegen Apothekenrecht. Quelle: www.justiz.nrw.de