Tag: 7. November 2006

Abhol- und Bestellservice über dm-Markt zulässig

Die dm-Drogerien dürfen einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Zusammenarbeit mit einer holländischen Versandhandelsapotheke unterhalten. Das entsprechende Vertriebskonzept verstößt weder gegen Arzneimittel- noch gegen Apothekenrecht. Quelle: www.justiz.nrw.de

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