Abhol- und Bestellservice über dm-Markt zulässig

Aktenzeichen:

13 A 1314/06, OVG NRW

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Die dm-Drogerien dürfen einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Zusammenarbeit mit einer holländischen Versandhandelsapotheke unterhalten. Das entsprechende Vertriebskonzept verstößt weder gegen Arzneimittel- noch gegen Apothekenrecht.

Quelle: www.justiz.nrw.de