INTEGRTAS erfolglos bei Klage gegen die Auslobung von Hilfsstoffen
Eine Klage von INTEGRITAS gegen die Auslobung eines Hilfsstoffes in der Verkehrsbezeichnung eines Arzneimittels ist erfolglos geblieben. In der Verkehrsbezeichnung des Mittels wurde ein als Hilfsstoff zugegebener Stoff prominent ausgelobt.