INTEGRTAS erfolglos bei Klage gegen die Auslobung von Hilfsstoffen

Aktenzeichen:

2 – 03 O 173/07, LG Köln

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Eine Klage von INTEGRITAS gegen die Auslobung eines Hilfsstoffes in der Verkehrsbezeichnung eines Arzneimittels ist erfolglos geblieben. In der Verkehrsbezeichnung des Mittels wurde ein als Hilfsstoff zugegebener Stoff prominent ausgelobt.

Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte . Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns