Tag: 21. Dezember 2007

Ginkgo-Getränk ist Lebensmittel

Ein Ginkgo-Getränk mit Traubenzucker, dass zu 0,02 % aus Ginkgo-Extrakten und im Übrigen aus Wasser, Traubenzucker und weiteren Zutaten besteht, ist ein Lebensmittel und kein Arzneimittel. Quelle: www.justiz.nrw.de

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