Ginkgo-Getränk ist Lebensmittel 21. Dezember 2007 Ein Ginkgo-Getränk mit Traubenzucker, dass zu 0,02 % aus Ginkgo-Extrakten und im Übrigen aus Wasser, Traubenzucker und weiteren Zutaten besteht, ist ein Lebensmittel und kein Arzneimittel. Quelle: www.justiz.nrw.de Weiterlesen »