Werbung für Lebensmittel mit Angaben, die sich auf die Verhütung von Mangelerscheinungen beziehen
Angaben, die sich auf die Verhütung von Mangelerscheinungen beziehen, sind dann unzulässig, wenn eine Bezugnahme der durch das Lebensmittel zu beseitigenden Mangelerscheinungen auf eine Krankheit erfolgt. Quelle: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de