Werbung für Lebensmittel mit Angaben, die sich auf die Verhütung von Mangelerscheinungen beziehen

Aktenzeichen:

52 O 122/07, LG Berlin

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Angaben, die sich auf die Verhütung von Mangelerscheinungen beziehen, sind dann unzulässig, wenn eine Bezugnahme der durch das Lebensmittel zu beseitigenden Mangelerscheinungen auf eine Krankheit erfolgt.

Quelle: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de