Versandapotheke darf nicht mit Zuzahlungsgutscheinen werben
Wenn Versandapotheken Zuzahlungsgutscheine gewähren, um damit den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Zuzahlung zu ersparen, liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln vor.