Wenn Versandapotheken Zuzahlungsgutscheine gewähren, um damit den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Zuzahlung zu ersparen, liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln vor.
Aktenzeichen:
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Wenn Versandapotheken Zuzahlungsgutscheine gewähren, um damit den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Zuzahlung zu ersparen, liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln vor.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat