Versandapotheke darf nicht mit Zuzahlungsgutscheinen werben

Aktenzeichen:

6 B 73/07, VG Osnabrück

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Wenn Versandapotheken Zuzahlungsgutscheine gewähren, um damit den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Zuzahlung zu ersparen, liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln vor.