Wenn Versandapotheken Zuzahlungsgutscheine gewähren, um damit den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Zuzahlung zu ersparen, liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln vor.
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Wenn Versandapotheken Zuzahlungsgutscheine gewähren, um damit den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Zuzahlung zu ersparen, liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln vor.