INTEGRITAS erwirkt Unterlassungstitel wegen irreführender Verkehrsbezeichnung und Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels
Die Auslobung einer bestimmten Menge eines Stoffes in der Verkehrsbezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels in Verbindung mit der Auslobung „hochdosiert“ ist irreführend, wenn die angegebene Menge erst durch Aufnahme von 2 Tabletten des Nahrungsergänzungsmittels erzielt wird.