Lebensmittelwerbung mit Personen im weißen Kittel
Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit der Abbildung einer Person im weißen Kittel, bei der es sich, wie sich dem Kleingedruckten entnehmen lässt, um einen Biochemiker handelt, verletzt § 12 Abs. 1 Nr. 5 LFBG und