Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit der Abbildung einer Person im weißen Kittel, bei der es sich, wie sich dem Kleingedruckten entnehmen lässt, um einen Biochemiker handelt, verletzt § 12 Abs. 1 Nr. 5 LFBG und § 5 UWG, sofern die abgebildete Person in einem Kontext mit großformatig herausgestellten Begriffen wie Medizin, Gesundheit etc. eingebettet ist.
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