Empfehlung/Vergleich eines Arzneimittels
Die Bewerbung eines Arzneimittels mit der Behauptung „Die moderne Medizin setzt daher immer öfter auf das pflanzliche Arzneimittel F…“ verletzt Art. 90f der RL 2001/83/EG, wonach Werbeaussagen u.a. keine Elemente enthalten dürfen, die sich auf