Abgrenzung Arzneimittel zu Kosmetikum – Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt
Das OLG legt dem EuGH drei Fragen zur Vorabentscheidung vor, wobei es um die Auslegung des Begriffs „pharmakologische Wirkung“ i.S.v. Art. 1 Nr. 2b der RL 2001/83/EG geht. Quelle: www.lareda.hessenrecht.hessen.de