Tag: 22. August 2011

Grundsätze zur Werbung mit Tests der Stiftung Warentest

Wenn ein Unternehmen vom Vertrauensvorschuss profitiert, der durch Testbeurteilungen der Stiftung Warentest geschaffen wurde und diesen besonders werbewirksamen Vertrauensvorschuss auf die Werbung mit selbst in Auftrag gegebenen Tests bzw. Testergebnissen überträgt, muss es sich auch

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