Grundsätze zur Werbung mit Tests der Stiftung Warentest

Aktenzeichen:

408 HK O 87/11, LG Hamburg

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Wenn ein Unternehmen vom Vertrauensvorschuss profitiert, der durch Testbeurteilungen der Stiftung Warentest geschaffen wurde und diesen besonders werbewirksamen Vertrauensvorschuss auf die Werbung mit selbst in Auftrag gegebenen Tests bzw. Testergebnissen überträgt, muss es sich auch an den Transparenzgrundsätzen messen lassen, welche die „Stiftung Warentest” für die Werbung mit ihren Testergebnissen aufgestellt hat. Des Weiteren hat es den angesprochenen Verkehrskreisen den Zugang zum Testergebnis zu ermöglichen.

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