„Die moderne Medizin setzt daher immer öfter auf…“ stellt eine verbotene ärztliche Empfehlung dar
Eine fachliche Empfehlung i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG kann auch dann vorliegen, wenn als Gewährspersonen für die Empfehlung alle Angehörigen der mit der Behandlung der betreffenden Krankheit befassten Heilberufe („Die