Eine fachliche Empfehlung i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG kann auch dann vorliegen, wenn als Gewährspersonen für die Empfehlung alle Angehörigen der mit der Behandlung der betreffenden Krankheit befassten Heilberufe („Die moderne Medizin“) benannt werden.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de