Firmeneigenes Biosiegel auf Arzneimittelverpackungen
Firmeneigene Biosiegel sind keine nach § 10 Abs. 1 Satz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) zulässigen weiteren Angaben auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen von Arzneimitteln. Quelle: www.justiz.nrw.de