Firmeneigene Biosiegel sind keine nach § 10 Abs. 1 Satz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) zulässigen weiteren Angaben auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen von Arzneimitteln.
Quelle: www.justiz.nrw.de
Aktenzeichen:
Datum:
Kategorie:
Firmeneigene Biosiegel sind keine nach § 10 Abs. 1 Satz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) zulässigen weiteren Angaben auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen von Arzneimitteln.
Quelle: www.justiz.nrw.de
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat