Arzneimittelbezeichnungszusatz „akut“ steht für schnelle Wirkung
Der Bezeichnungszusatz „akut“ darf nur für Arzneimittel verwendet werden darf, die schnell oder zumindest schneller als andere Arzneimittel wirken. Dies hat das VG Köln (Az.: 7 K 6575/10) entschieden. Diese Entscheidung ist auch rechtskräftig, da