Werbeauflagen, die nicht von der Zulassung erfasst sind
Das OLG Schleswig-Holstein hat die Berufung im Wesentlichen zurückgewiesen mit Ausnahme der von INTEGRITAS angegriffenen Aussage, dass das Arzneimittel „gegen Bakterien“ wirke. Diesbezüglich ist das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage von INTEGRITAS abgewiesen worden.