INTEGRITAS hat vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der der Antragsgegnerin verboten wird, zahlreiche Aussagen zu verwenden, die das Produkt als Arzneimittel erscheinen lassen.
Das LG Frankfurt hat sich der Auffassung von INTEGRITAS angeschlossen und sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob es sich bei der im Werbespot auftretenden Dame im weißen Kittel um eine im Gesundheitswesen tätige Person