Das LG Frankfurt hat sich der Auffassung von INTEGRITAS angeschlossen und sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob es sich bei der im Werbespot auftretenden Dame im weißen Kittel um eine im Gesundheitswesen tätige Person handelt und diese eine Empfehlung ausspricht. Im Ergebnis wurde diese Frage bejaht.
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