Ergänzende bilanzierte Diäten mit gesundheits-/krankheitsbezogenen Aussagen
Das LG Berlin hat die Rechtsposition von INTEGRITAS vollumfänglich bestätigt. Das Gericht hat einen Anspruch auf Unterlassung des Inverkehrbringens und der Bewerbung des Mittels mit u.a. den Angaben „zur diätetischen Behandlung von Herz- und Gefäßerkrankungen