Ergänzende bilanzierte Diäten mit gesundheits-/krankheitsbezogenen Aussagen

Aktenzeichen:

52 O 50/14, LG Berlin

Kategorie:

Lebensmittel | Sonstiges

Das LG Berlin hat die Rechtsposition von INTEGRITAS vollumfänglich bestätigt. Das Gericht hat einen Anspruch auf Unterlassung des Inverkehrbringens und der Bewerbung des Mittels mit u.a. den Angaben „zur diätetischen Behandlung von Herz- und Gefäßerkrankungen (Offenes Bein, Venenthrombose)“, „Für Herz und Venen“, „Fördert die Funktion der Blutgefäße“ angenommen.

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