Werbeauflagen, die nicht von Zulassung erfasst sind
Mit Beschluss hat der Erste Zivilsenat des BGH die Nichtzulassungsbeschwerde in dem Verfahren vor dem OLG Schleswig-Holstein, Az.: 6 U 15/2013, zurückgewiesen. INTEGRITAS hatte die Werbung eines Arzneimittels beanstandet, das mit folgenden Aussagen geworben hatte: