OLG Hamburg zur Frage einer irreführenden Bezeichnung eines Kosmetikums
Das OLG Hamburg hat mit Urteil die Produktbezeichnung einer Pflegereihe „mit medizinischem An-spruch“, die neben einer Dachmarke einen Bezeichnungszusatz enthält, der nach Auffassung von INTEGRITAS einen Hinweis auf eine Hauterkrankung, wie z.B. Neurodermitis, zulässt. INTEGRITAS