Bierwerbung mit dem Wort „bekömmlich“ ist unzulässig – Urteilsgründe
Mit Urteil entschied das LG Ravensburg, dass ein Bier nicht als „bekömmlich“ beworben werden darf. Dabei handele es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe für ein alkoholisches Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Promille,