Tag: 22. Oktober 2015

Werbung für Schlankheitsmittel unzulässig

Das OLG Celle hat festgestellt, dass Aussagen für ein diätetisches Lebensmittel wie: „reguliert nachweislich den Blutzuckerspiegel, was die Gewichtszunahme begünstigt.“ „Beeinflusst das metabolische Syndrom. Das metabolische Syndrom bezeichnet eine Kombination von Stoffwechselstörungen: Übergewicht, Fettstoffwechselstörungen, Blutdruckprobleme

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